ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
PRÄAMBEL
Die vorvertragliche Information ist unter Artikel L. 442-6 I 9 ° des Handelsgesetzbuchs festgehalten, der jeden Hersteller, Händler, Industriellen oder jegliche, in das Handwerks-Register immatrikulierte Person verpflichtet, seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf Anfrage zwecks Durchführung einer beruflichen Aktivität, an jeden Käufer eines Produktes oder Antragsteller auf eine Dienstleistung, mitzuteilen.
AREA verpflichtet sich an jede Person, die einen Antrag auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellt, jene zu kommunizieren. Außerdem veröffentlicht AREA sie frei zugänglich auf seiner Homepage www.area.fr.
1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Diese vorliegenden Bedingungen gelten für den direkten Verkauf aller von AREA angebotenen Produkte (nachstehend als Produkte bezeichnet), an jeden Käufer, öffentlicher oder privater Natur (nachstehend als Käufer bezeichnet).
Die Handelsbeziehungen zwischen AREA und eines Käufers setzen demnach eine bedingungslose Annahme der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Seiten des Käufers voraus.
Jede dieser Kaufbedingungen entgegengesetzte Klausel oder auf den Bestellgutscheinen des Käufers vermerkte, wird nicht angenommen.
Dieses Abkommen hat für alle zukünftigen Verkäufe Gültigkeit, ohne Bedingung von Dauer und kann nur mit schriftlicher Zustimmung des Verkäufers in Frage gestellt werden.
2. VERKAUF
Unsere Verkäufe beziehen sich auf Ware, inbegriffen und zugestimmt mit Abgang von unserer Fabrik oder unsern Warendepots, versehen mit dem Zinssatz der Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung. Die Tatsache, dass der Abgang der Ware für den Kunden organisiert wird, bedeutet nicht, dass AREA dafür Verantwortung übernimmt.
Jede Bestellung ist nur gültig, wenn sie vorab von AREA akzeptiert und schriftlich mittels einer Auftragsempfangsbestätigung bestätigt worden ist.
Als Auftrag versteht sich entweder eine vom Käufer aufgetragene Bestellung, unter welcher Modalität auch immer, mittels eines Computerprogrammes, mittels Firmenpapier oder über eine Email oder eine Zustimmung auf unserer Auftragsbestätigung; jeder interne Prozess einer Kontrolle von ausgeführten Bestellungen, seitens des Käufers, kann uns nicht entgegengehalten werden.
3. PREISE
Die Produktpreise sind im Produktkatalog ersichtlich, der auf Anfrage erhältlich ist. Die Preise, als Elemente oder als Einzelstück, verstehen sich immer exklusive Mehrwertsteuer, ab Abgangsort. Die Preise, die auf unseren Angeboten aufscheinen, haben eine zweimonatige Gültigkeit.
Die auf den Angeboten zugestimmten Rabatte sind je nach Umfang des Geschäftes gewährt. Jede Modifikation von Menge oder Art des Mobiliars kann eine Überarbeitung dieser Rabatte nach sich ziehen.
4. STORNIERUNG DER BESTELLUNG
Durch die Bestellung drückt der Käufer seine Zustimmung unwiderruflich aus; er kann sie demnach weder stornieren noch ändern, es sei denn durch vorherige ausdrückliche Zustimmung von AREA.
Im Falle eines Antrages auf Stornierung, kann AREA dem Käufer eine Entschädigung aller anfallenden Kosten in Rechnung stellen.
5. LIEFERFRIST
Die Lieferung gilt als durchgeführt, sobald das Produkt unsere Warendepots verlassen hat.
Die auf unserer Auftragsempfangsbestätigung vermerkte Lieferzeit ist eine voraussichtliche Lieferdauer und entspricht keiner vertraglichen Verpflichtung. Für die Verspätung der Lieferung kann uns keine Gebühr auferlegt werden, es sei denn, daß sie vor der Bestellung ausdrücklich vorgesehen war und offiziell auf unserer Auftragsempfangsbestätigung akzeptiert worden ist.
Die Lieferfrist beginnt ab dem Datum der Bestellungsannahme.
Jede Abänderung der Bestellung, aus welchem Grund auch immer, die nach Erstellung unserer Auftragsempfangsbestätigung erfolgt, storniert die ursprünglich vorgesehene Lieferfrist und verschiebt die Dauer entsprechend der Natur der angeforderten Abänderung. Die neuen Fristen nehmen ihren Lauf, nachdem die Abänderung offiziell angenommen worden ist.
Im Falle, daß das Produkt von AREA zurückgehalten oder gelagert werden müsste, sei es entweder auf Anfrage des Käufers über das von AREA fixierte Versand-Datum hinaus oder auf Grund eines dem Käufer zurechenbaren Mangels bei der Empfangnahme, sind die Risiken und Lagerkosten vom Käufer zu übernehmen und zwar zwischen dem ursprünglich vorgesehenem Versand- und / oder Empfangsdatum und dem tatsächlichen Datum, zu dem es versandt und /oder empfangen wird.
6. HÖHERE GEWALT
Jegliche Art von Streik, Unterbrechung des Transportes, Engpässe der Transportmittel, Stau, Versorgungsausfälle unserer Zulieferer, der Notwendigkeit unmittelbarer Wartung von Material und Gießformen, Brände, Unfälle, Krieg und jede andere Ursache eines vollständigen und teilweisen.
Arbeitsstillstands oder Beeinträchtigung, ohne Anspruch auf Vollständigkeit dieser Liste, wird als Fall einer Höheren Gewalt angenommen und erlaubt ein Aussetzen oder Verzögerungen bei der Durchführung und dem Versand von Bestellungen oder dem Warenverkauf ebenso wie für jedes andere Engagement seitens AREA und enthebt die zuletzt genannten von jeglicher Verantwortung. Keine Abzüge oder Zusatzgebühren werden in diesem Fall akzeptiert.
7. RECHNUNGSSTELLUNG
Die Rechnungsstellung erfolgt frühestens mit Abgang der Ware von unseren Ateliers. Die Rechnung weist die Auftragsnummer und den Name der Baustelle (BVH) auf. Eine Kopie des Bestellformulars liegt bei.
8. ÜBERTRAGUNG VON EIGENTUM – EIGENTUMSVORBEHALT
Als eine essentielle Voraussetzung, ohne die es die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht geben würde, wird in diesen hingewiesen, daß als Bedingung für den Übergang des Besitzes die vollständige Bezahlung des Kaufpreises der gelieferten Ware und des Zubehörs durch den Käufer gilt.
Die Wechseleinreichung der Bestellung gilt erst mit ihrer Einkassierung als definitiv bezahlt.
IDENTIFIZIERUNG
Die Identifizierung des Produktes, gemäß dieser genannten Klausel, erfolgt über jedes das Produkt beschreibende und auf die genannte Klausel bezugnehmende Dokument von AREA, wie schriftliche Vereinbarungen, Lieferscheine, Rechnungen, Kontoauszüge, Briefe.
UMSETZUNG
Sobald AREA seine Bereitschaft anzeigt die vorliegende Klausel in Anspruch zu nehmen, insbesondere mittels eines einfachen Einschreibebriefs mit Empfangsbestätigung oder durch Rücknahme der Ware, hat der Käufer die Verpflichtung unmittelbar und auf seine Kosten die gelieferte Ware zurückzugeben. Diese Willensäußerung ist die einzige Formvorschrift den Käufer zu zwingen diese an AREA zurückzugeben. ….
Das Inkrafttreten der vorliegenden Eigentumsvorbehaltsklausel enthebt AREA nicht von seinem Rechtsanspruch den Käufer zur Ausführung des Kaufes zu zwingen oder den Kauf zu annullieren, sowie auf Schadenersatzklage oder Zinsen, inbegriffen im Falle einer Zahlungsverzögerung oder einer Verzögerung des Wechsels, Gebrauch zu machen.
WEITERVERKAUF
Der Käufer ist nur innerhalb seines normalen Handels berechtigt die Ware weiter zu verkaufen und nur:
-wenn er mit seinen eigenen Käufern eine Eigentumsvorbehaltsklausel vereinbart hat, deren Bestimmungen zumindest genauso streng sind wie die vorliegenden und wenn die Nutzen der Eigentumsvorbehaltsklausel zu Gunsten an AREA gehen …
-Zur freien Wahl AREAs, entweder tritt der Käufer ihm die Forderungen, die er auf die genannten Käufer besitzt ab, oder er tritt die Rechte ab ohne sich zu entlasten, sodass die genannten Käufer Schuldner von AREA für die Begleichung der Summen werden.
-wenn er (Käufer) an AREA jede Rechtfertigung erbracht hat.
Der Käufer verpflichtet sich bei der ersten Anfrage des Verkäufers auf seine eigenen Kosten alle notwendigen Formalitäten zu erfüllen damit letzterer sich widersetzen kann an jeden Dritten die Übertragung …
Bei Unterlassen der Ausführung der genannten Formalitäten seitens des Käufers, behält sich AREA das Recht vor, diese zu Kosten des Käufers durchzuführen, der sich verpflichtet alle notwendigen Auskünfte zu diesem Zwecke zur Verfügung zu stellen, wenn erforderlich ist der letztgenannte dazu gezwungen mittels eines einfachen Gerichtsbeschlusses.
9. GEWÄHRLEISTUNG DES VERKÄUFERS
Die Garantie der Produkte ist auf Mängel und Fehler der Konzeption, Herstellung und Material für fünf (5) Jahre ab dem auf dem Lieferschein und der Rechnung vermerktem Lieferdatum gewährleistet, unter den unten angemerkten Voraussetzungen und Einschränkungen:
Diese Dauer ist auf sechs (6) Monate begrenzt für und auf:•Elektronikbauteile •Produkte oder Komponenten aus Gusseisen •Produkte oder Komponenten aus Holz. Es sei daran erinnert, dass die Haltbarkeit und das gute Erscheinungsbild des Holzes eine regelmäßige Pflege erfordert, deren Intervall abhängig ist vom Standort und den klimatischen Bedingungen (mindestens alle sechs Monate). Zu dieser Wartung verpflichtet sich ausschließlich der Kunde, an dem es liegt, diese, bei der Anfrage nach Garantie, nachzuweisen.
Die Garantie unserer Produkte ist ausschließlich auf Rückerstattung oder Austausch der als defekt anerkannten Waren begrenzt, und schließt alle anderen Entschädigungen bezüglich damit verbundener Umstände, wie etwa Demontage und Montage der Materialien oder jegliche Schadenersatzklage aus.
Die Maße, Farben und das Gewicht mancher Materialien sind von Natur aus oder auf Grund ihrer Herstellung Schwankungen unterworfen und unterliegen der üblichen Toleranz; AREA übernimmt
keine Haftung für die Folgen von diesen Defekten oder von Unfällen, die während der Lieferung oder bei durchgeführter Montage durch ein Drittunternehmen oder durch einen Unterauftragnehmer oder durch den Käufer selbst entstehen. In diesem Fall kann ausschließlich der Lieferant oder der Monteur zur Verantwortung herangezogen werden.
Die Datenblätter, Pläne, Skizzen oder sonstigen Angaben, die von AREA für seine Kunden zur Verfügung gestellt werden, haben zum Ziel diese über den technischen Gebrauch der Produkte zu informieren und können nicht zu deren Einbau beitragen.
Dieser vorliegende Artikel beschreibt ausführlich die vertragliche Gewährleistung durch AREA unter Ausschluss einer jeglichen anderen.
10. LIEFERUNG – TRANSPORT
Unsere Waren werden immer ab Werk oder Warendepot verkauft. Im Falle, dass der Transport von uns im Auftrag des Käufers organisiert wird, findet die Warenannahme am Ort der Entladungsstelle statt; eventuelle Vorbehalte müssen zu diesem Zeitpunkt gemacht werden, in dem sie Gegenstand einer Erwähnung auf dem Lieferschein des Transporteurs sind und müssen durch Einschreibebrief mit Empfangsbestätigung innerhalb von maximal 48 Stunden nach Warenannahme, die durch die Unterschrift des Lieferscheins des Transporteurs bezeugt ist, bestätigt werden. Dafür wird empfohlen, den Zustand des Paketes auf jegliche sichtbare Beschädigung zu kontrollieren. Nur diese Kontrollen können den Transporteur zur Verantwortung ziehen. Andernfalls setzt jegliche Versäumnis einer Beanstandung oder eines Vorbehaltes zu diesem Zeitpunkt die Akzeptanz der Ware voraus und kann zu keinem späteren Rechtsstreit führen; es wird davon ausgegangen, dass die Lieferung als vom Kunden perfekt anerkannt worden ist.
In jedem Fall zirkuliert unsere Ware auf eigene Gefahren des Empfängers, der sich im Falle von Beschädigung, Verlust oder Verspätung auf den Transporteur zu berufen hat. Dies bleibt auch aufrecht, wenn die Zahlung der Transportkosten getätigt ist (Versand freigemacht / von AREA gezahlt, vorausbezahlt …
Im Falle einer Lieferung auf die Baustelle, ist der Käufer verpflichtet, alle Vorkehrungen zu treffen, sodass unsere Fahrzeuge ohne Gefahr und ohne Risiko am Entladungsort ankommen können und ihn wieder in möglichst kürzester Zeit, entladen, verlassen können; er muss für fahrzeugtaugliche Zufahrtswege zu den Lieferorten sorgen. Der Käufer ist für auf seinen Baustellen entstandene Schäden an unseren Lastkraftwägen (LKW) verantwortlich. Der Warentransport geht unentladen mittels LKW 3t an die Baustelle, ohne bereitgestellte Entlade-Hilfe.
11. ZAHLUNG
Alle unsere Waren sind in Euros inklusive aller Steuern an unser Unternehmen zu bezahlen. Jede vom Käufer angeforderte oder akzeptierte Teillieferung ist zum Zeitpunkt der Lieferung zu begleichen.
AREA behält sich dennoch das Recht einer sofortigen Bezahlung vor Lieferung der Ware vor, falls die finanzielle Situation des Käufers es erfordert (insbesondere im Falle eines Zahlungsverzuges vorhergegangener Rechnungen, im Falle von Ablehnung einer Abdeckung durch unseren Versicherungsträger oder im Falle eines laufenden Insolvenzverfahrens), und das auch sogar wenn unser Preisangebot die Gewährung eines Zahlungsaufschubs vorsah.
Es versteht sich zwischen den Vertragspartnern, dass die Nichtzahlung einer einzigen Rechnung an seinem Fälligkeitstag von Rechtswegen den Entzug der Laufzeit von allen nachfolgenden Rechnungen zur Folge hat, diese unmittelbar und in ihrer Totalität fällig werden, ohne Verbindlichkeit des Rechtes für AREA jede neue Lieferung schlichtweg vollständig auszusetzen oder sie zu annullieren im Falle von Überfälligkeit.
Jeder Zahlungsverzug wird ab dem folgenden Tag des Rechnungsdatums auf der Rechnung und von Rechtswegen her mit anteiligen Verzugszinsen kalkuliert, indem auf den ausstehenden Betrag der aktuelle Zinssatz der Europäischen Zentralbank angewendet wird, zuzüglich eines Koeffizienten von 1,5-mal des gesetzlichen Zinssatzes (Zinssatz EZB x 1.5). Diese Strafgebühren sind anwendbar ohne erforderliche Mahnung.
Darüber hinaus ist der Pauschalbetrag für die Inkassogebühren im Falle eines Zahlungsverzuges mit 40€ pro Rechnung fixiert.
Jeder Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen hat die Versendung eines Mahnschreibens zur Folge, und die Durchführung der Strafklausel wegen Schadensersatzklage, in der Höhe von 20% des ausstehenden Betrages.
Bei einer Vorauszahlung wird kein Rabatt gewährt.
Keiner Kompensation zwischen eventuell geschuldeten Summen seitens AREA an den Käufer und einer von AREA ausgestellten Rechnung kann ohne vorherige Zustimmung von seitens AREA zugestimmt werden.
Zahlungen haben vorzugsweise mittels Banküberweisung auf unser Bankkonto, das auf unserer Rechnung erwähnt wird, zu erfolgen oder per Zahlung mit akzeptiertem Wechsel.
12. GEISTIGE EIGENTUMSRECHTE
Die Produkte von AREA sind durch industrielle Patente, eingereichte Muster und Markenzeichen gesichert. Jede identische oder äquivalente Reproduktion wird automatisch als Plagiat oder Fälschung angenommen. Jeder Erwerber oder Besitzer eines Prototyps oder auf dieser Webseite identischen Produktes wird nach den in Kraft getretenen Gesetzen und Vorschriften verfolgt, insbesondere in Hinblick auf Hehlerei und Fälschung.
Das juristische Hauptrisiko bezieht sich auf Fälschung.
Eine Fälschung umfasst jede Verletzung des Rechts auf intellektuelles Eigentum, ohne Genehmigung dessen Rechtsinhabers.
Die Fälschung umfasst viele unterschiedliche Formen: Kopien, Imitationen, Veruntreuung, Ähnlichkeiten, nichtgestatteter Gebrauch… .
Die Fälschung wird einer Plünderung gleichgestellt und gilt in diesem Zusammenhang für den Gesetzgeber als eine Straftat. Sie kann entweder vor ein Zivil- oder Strafgericht gebracht werden. Die Fälschung von Zeichnungen und Modellen ist im Artikel L 521-1 des Gesetzes über Geistiges Eigentum bezeichnet und wird mit 3 Jahren Freiheitsentzug und einer Geldstrafe von 300 000 Euros bestraft.
Als fälschend geltend, kann auch der Hersteller von Fälschungen sein, ebenso jener der die Fälschung organisiert hat, auch wenn er nicht persönlich an der Herstellung der Fälschung beteiligt war, wie etwa der Importeur; des Weiteren, bis zu einem gewissen Ausmaß, der Benutzer oder der Eigentümer.)
Ebenso kann bereits als Verstoß gelten, wenn die Administration des öffentlichen Marktes von Stadtmobiliar ein Unternehmen beauftragt, das das Mobiliar gefälscht hat.
13. VERTRAGSPFLICHTEN
In keinem Fall kann AREA für finanzielle, kaufmännische oder durch andere Art hervorgerufene Schäden, direkt oder indirekt durch die Benutzung oder durch die Funktionsweise des Produktes, zur Haftung herangezogen werden.
14. SONSTIGES
Die Verfügungsrechte der dem Käufer zur Verfügung gestellten Dokumentation sind exklusives Eigentum von AREA. Jede Vervielfältigung oder Weitergabe dieser Dokumente an Dritte, gesamt oder teilweise, ohne schriftliche Genehmigung von AREA, ist verboten.
Die Garantie und jedes andere dem Käufer von AREA zugesicherte Service werden nicht durchgeführt, wenn der Ort von AREA für seine Mitarbeiter als gefährlich eingestuft ist.
15. GERICHTSSTANDSKLAUSEL
Diese vorliegenden Geschäftsbedingungen unterstehen den Französischen Rechten. Für alle Rechtsstreitigkeiten und Auseinandersetzungen, welcher Natur auch immer, ist ausschließlich das Handelsgericht von Toulouse (Frankreich, 31) zuständig; ebenso im Falle von mehreren Beklagten, bei einer Gewährleistungsklage oder bei einem Rechtsschutzverfahren.